Ich nehme den Hundeführerschein im theoretischen sowie im praktischen Teil ab.
Gemäß § 3 NHundG ist seit dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalter erforderlich.
Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.