HUNDEFÜHRERSCHEIN

Ich nehme den Hundeführerschein im theoretischen sowie im praktischen Teil ab. Gemäß § 3 NHundG ist seit dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalter erforderlich. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
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